Promotionsprozess in Polen/Abschlussarbeit-Projekt-Hausaufgaben Unterstützung

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Promotionsprozess in Polen/Abschlussarbeit-Projekt-Hausaufgaben Unterstützung

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Promotionsprozess in Polen

Gebühren und Finanzierung

Die Studiengebühren in Polen sind niedriger als in den meisten Ländern der EU. Es gibt auch eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten für Studenten durch Stipendien, Zuschüsse und Hilfszahlungen.

Promotionsgebühren für Polen

Für polnische Studierende oder Studierende aus der EU / dem EWR / der Schweiz mit polnischem Erbe wird keine Promotionsgebühr erhoben (die polnische Charta enthält Karta Polaka).

Für andere internationale Studierende werden Studiengebühren erhoben. Diese sind jedoch im Vergleich zum übrigen Europa mit durchschnittlich 3.000 EUR pro Jahr relativ niedrig (je nach Forschungseinrichtung und Studienprogramm können dies bis zu 6.000 EUR sein).

Polnische Promotionsfonds

Doktoranden in Polen können verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung in Anspruch nehmen, um Ihr Studium zu finanzieren. Die Vergabe dieser Stipendien richtet sich in der Regel nach Verdiensten und / oder finanziellen Bedürfnissen.

Für Doktoranden stehen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, von denen viele internationalen Studierenden zur Verfügung stehen. Am häufigsten sind bilaterale Abkommen zwischen der polnischen Regierung und der Landesregierung des Doktoranden.

Beispielsweise:

Erasmus + – verfügbar für Studierende aus der EU (und Nicht-EU-Partnerländern), kann Reise- / Betreuungsstipendien und Erlass von Studiengebühren beinhalten
CEEPUS – Ein Austauschprogramm zur Unterstützung gemeinsamer Promotionsprogramme und Unterhaltszuschüsse mit mitteleuropäischen Ländern
Stipendien der Östlichen Partnerschaft und der postsowjetischen Länder – Förderprogramme für osteuropäische Wissenschaftler, die in Polen studieren
Fulbright-Programm – bietet US-Studenten Stipendien und Unterstützung für ein Studium in Polen.
Visegrad-Stipendienprogramm – Finanzielle Unterstützung für Studenten aus osteuropäischen „Visegrad“ -Ländern. Weitere Informationen zu diesen bilateralen Stipendienvereinbarungen erhalten Sie bei der Polnischen Nationalen Akademischen Austauschagentur (NAWA).

Vollzeit-Doktoranden haben möglicherweise Anspruch auf ein Promotionsstipendium Ihrer Universität (mindestens 60% des Mindestlohns) als Gegenleistung für die Erfüllung zusätzlicher akademischer Aufgaben wie der Lehre.

Es gibt oft andere Formen der finanziellen Unterstützung von Ihrer potenziellen polnischen Universität, einschließlich Unterhaltszuschüssen, Wohltätigkeitszahlungen, Verdienststipendien, Essensstipendien, Unterkunftsstipendien und Behindertenstipendien.

Doktorandenbewerbung in Polen

Bewerbungen für ein polnisches Promotionsprogramm werden von einzelnen Universitäten bearbeitet. Wenden Sie sich daher direkt an Ihre potenzielle Institution.

Für Doktoranden an polnischen Universitäten fallen häufig Anmelde- und Bewerbungsgebühren an. Diese kosten in der Regel mindestens 275 €.

Internationale Anträge müssen vor Beginn des akademischen Jahres im Oktober eingereicht werden, damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung und Ausstellung von Reisedokumenten sowie für die Durchführung von Einwanderungsverfahren bleibt.

Zulassungsvoraussetzungen

Alle Doktoranden müssen einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben. Andere gleichwertige Abschlüsse werden in Polen im Allgemeinen unter folgenden Bedingungen anerkannt:

Ermöglicht den Zugang zu Promotionsstudien im Originalland (oder in einem der Originalländer im Falle eines gemeinsamen Programms)
durch ein internationales Abkommen anerkannt
Verliehen von einer akkreditierten Hochschuleinrichtung, die in einem Land tätig ist
Spezifische Anforderungen, Bedingungen und Bewerbungsverfahren für die Promotion können zwischen Institutionen und Fachdisziplinen variieren. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer potenziellen polnischen Universität. Jede Hochschule muss die Zulassungsvoraussetzungen für das neue akademische Jahr im Oktober bis zum 31. Mai desselben Jahres veröffentlichen.

Typische Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind die Einreichung von Ergebnissen des Hochschulabschlusses, ein Forschungsvorschlag, eine persönliche Erklärung, ein Lebenslauf und akademische Referenzen.

Sprachanforderung

In Polen werden immer mehr Doktorandenprogramme in englischer Sprache angeboten. In diesem Fall müssen nicht-englische Muttersprachler und Schüler, die nicht in Englisch ersten Grades unterrichtet werden, in einem anerkannten Englisch-Sprachtest zufriedenstellende Ergebnisse erzielen.

Die meisten Hochschulprogramme in Polen werden jedoch in polnischer Sprache angeboten. Um sich für einen in polnischer Sprache verliehenen Doktorgrad einzuschreiben, müssen Sie möglicherweise die entsprechende Schulung und Vorbereitung vor der Einschreibung oder als Voraussetzung für die Einschreibung absolvieren. Dies wird wahrscheinlich eine Verbesserung der polnischen Sprachkenntnisse beinhalten. Details zu Polnischkursen und staatlichen Zertifikatsprüfungen finden Sie in Polonicum.

Studentenvisa

Polen begrüßt internationale Studierende und Einwanderungsverfahren sind sowohl für EU- / EWR-Bürger als auch für andere ausländische Studierende sehr einfach und komfortabel.

Visa

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz benötigen kein Visum, um in Polen zu studieren. Ein gültiger Reisepass ist zufriedenstellend. Andere internationale Studierende müssen jedoch ein Visum bei einer polnischen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen, bevor sie nach Polen reisen. Dies ist für die Einreise nach Polen erforderlich und die Anmeldegebühr beträgt 60 €.

Erforderliche Dokumente:

-ausgefülltes Bewerbungsformular
-einen gültigen Reisepass
-zwei gültige Passfotos
-Krankenversicherung (mindestens 30.000 € Deckung)
-ausreichende finanzielle Mittel (ca. 22,59 € am Tag des Aufenthalts)
-Dokumente, die den Zweck der Unterbringung und Unterbringung bestätigen
-Dies kann ein Visum für einen kurzen Aufenthalt (Typ C) sein, das 90 Tage gültig ist, oder ein Visum für einen längeren        -Aufenthalt (Typ D), das bis zu einem Jahr gültig ist. In beiden Fällen bleiben Sie länger in Polen, als es das Visum allein         -zulässt, und Sie müssen auch eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen, um einen Arzt zu studieren. Weitere -Informationen zu Visa erhalten Sie beim polnischen Außenministerium (MSV).

Aufenthaltsgenehmigung

Alle ausländischen Studierenden benötigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis, um während ihres Promotionsprogramms in Polen zu bleiben.

Anträge müssen beim örtlichen Woiwodschaftsamt gestellt werden und die Transaktion kostet ca. 90 €. Antragsunterlagen und Anforderungen für eine Aufenthaltserlaubnis ähneln einem Visum. Damit erhalten Sie eine vorübergehende Aufenthaltskarte, mit der Sie die polnische Grenze überqueren und andere EU-Länder so oft besuchen können, wie Sie möchten. Der erste Urlaub ist bis zu 15 Monate gültig und kann um bis zu drei Jahre verlängert werden (jedoch nicht länger als die Dauer Ihres Promotionsprogramms).

Studierende mit EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit müssen innerhalb der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Polen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Andere internationale Studierende müssen mindestens 45 Tage vor Ablauf ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Krankenversicherung 

Alle internationalen Studenten, die in Polen studieren, müssen vor ihrer Einreise eine gültige Krankenversicherung abschließen.

EU- / EWR-Studierende werden normalerweise als Inhaber einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) getragen.

Andere internationale Studierende müssen vor ihrer Ankunft in Polen eine eigene Krankenversicherung abschließen (hierfür ist ebenfalls ein Visum erforderlich). Alternativ können sich internationale Studierende für Gesundheitsdienstleistungen qualifizieren, indem sie einen freiwilligen Krankenversicherungsvertrag vom Polnischen Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) für rund 15 € pro Monat abschließen.

Nächste Schritte

Das polnische Hochschulsystem betrachtet die Beschäftigungsfähigkeit von Studenten als einen wichtigen Aspekt seiner Aufgabe. Daher müssen alle polnischen Forschungsuniversitäten den beruflichen Fortschritt ihrer Absolventen überwachen, um sicherzustellen, dass sie die beste Ausbildung bieten und hoch beschäftigungsfähige Absolventen hervorbringen.

Als Inhaber einer polnischen Universitäts-Promotion profitieren Sie neben Ihrer Forschung von einer umfassenden Ausbildung in akademischen und beruflichen Fähigkeiten.

Ein Doktorandenprogramm in Polen zu studieren, würde bedeuten, ein international anerkanntes Diplom zu liefern und Lebens- und Berufserfahrung im Herzen Europas anzubieten.

Kann ich nach meiner Promotion in Polen arbeiten?

Als Absolvent eines Vollzeit-Doktorandenprogramms einer polnischen Universität benötigen Sie auch nach Abschluss Ihres Studiums keine Arbeitserlaubnis, um in Polen zu arbeiten. Sie müssen lediglich Ihre Aufenthaltserlaubnis aktualisieren. Die Aufenthaltserlaubnis kann um weitere 2-3 Jahre verlängert werden. Danach müssen Sie möglicherweise eine Arbeitserlaubnis oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Möglicherweise müssen Sie auch eine blaue Karte beantragen, die EU-weit Beschäftigung bietet. Dies gilt zunächst für zwei Jahre und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Danach müssen Sie möglicherweise einen dauerhaften Aufenthalt beantragen.


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